9. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8 - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Stadtrates, 06.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen einer Bauüberwachung wurde seitens des LRA Roth festgestellt, dass in der Siemensstraße 2 (ehemals Takko Bekleidungsmarkt) ein Getränkemarkt eröffnet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 8 und ist als Sondergebiet für Einzelhandel ausgewiesen. Für die Fl.Nr. 195/1 ist aber nur „Einzelhandel Bekleidung“ mit einer Verkaufsfläche von max. 700 m² festgesetzt.
Die Umnutzung des Gebäudes in einen Getränkemarkt würde den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Eine Befreiung von den Festsetzungen kann hier nicht erteilt werden, weil mit der Umnutzung in einen Getränkemarkt hier die Grundzüge der Planung berührt werden.
Somit ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit der Umnutzung in einen Getränkemarkt. Es wird daher vorgeschlagen, die 9. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8 zu beschließen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Umnutzung in einen Getränkemarkt zu und beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8.
Die dafür anfallenden Kosten hat die Firma Fränky Getränkemarkt aus Unterschleißheim zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6
Datenstand vom 18.05.2017 14:44 Uhr