Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim"


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Stadtrates, 01.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft aus Burgkunstadt plant den Betrieb einer Photovoltaikanlage in Pierheim. Die PV-Anlage soll auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 201 der Gemarkung Pierheim errichtet werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag.
Um das Vorhaben durchführen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln und § 8 Abs. 3 BauGB besagt, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der FNP geändert werden kann (Parallelverfahren).
Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d.
§ 11 BauGB gesondert geregelt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ i. V. m. einem städtebaulichen Vertrag i. S. d. §11 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2017 08:54 Uhr