Bebauungsplan Nr. 27 " Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Stadtrates, 26.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 17.03.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 „Fachmarktzentrum Industriestraße Hilpoltstein“ beschlossen. In der Sitzung am 28.07.2016 wurde die Entwurfsplanung für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und gebilligt.
Die Entwurfsplanung, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie verschiedene Gutachten (Verkehr, Schallschutz, Bodenschutz und Raum- und Zentrenverträglichkeit) lagen in der Zeit von Freitag, 26. August 2016 bis einschließlich Freitag, 30. September 2016 im Rathaus 1, aus.
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden in der Sitzung am 26.10.2017 erläutert und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. Des Weiteren wird die
entsprechend angepasste Entwurfsplanung vorgestellt.
Da es sich bei dem Vorhaben um ein Einzelhandelsgroßprojekt handelt, war wegen der Gesamtgröße und Lage der Planung aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde der Anwendungsbereich eines Raumordnungsverfahrens eröffnet. Es wurde ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gem. Art. 26 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) durchgeführt.
Aus Zeitgründen erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Einbeziehung der Öffentlichkeit durch Heranziehung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Anhörung im Bauleitplanverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden. Die hier eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wurden der Regierung von Mittelfranken zur Verfügung gestellt.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die beabsichtigte Errichtung des „Fachmarktzentrums Industriestraße“ raumverträglich ist.
Datenstand vom 07.12.2017 16:56 Uhr