Festsetzung der Gebühr für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2018 - 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 23.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 23.11.2017 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Das Gebührenaufkommen der Abwasserbeseitigungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe von bisher 3,10 € pro cbm zuzüglich Grundgebühr muss nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2015 - 2017 neu berechnet werden.

Der Zinssatz für den Ansatz der kalkulatorischen Kosten wurde mit 3,2 % angesetzt.

Die entsprechenden Gebührenberechnungen dazu wurden in der vorherigen Sitzung vorgestellt und aktualisiert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung die Benutzungsgebühr (§ 9 BGS-EWS) für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2018 - 2021 auf 3,10 € pro cbm.
Die Grundgebühr (§ 9 a BGS-EWS) beträgt unverändert zwischen 36,- € und 450,- € je entsprechender Zählergröße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2018 08:14 Uhr