AV HT Objekt GbR
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Eingang:
14.02.2017
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- Baubuch-Nr.:
019/2017
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Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten
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Bauort:
Meckenhausen B 48
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Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 250
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Gemarkung: Meckenhausen
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Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung- Antrag auf Vorbescheid
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja
nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
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Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten. Die erforderlichen 12 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem Bauvorhaben. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einv
ernehmen wird erteilt. Dem Bauherren wird die Empfehlung ausgesprochen, das Vorhaben umzuplanen bzw. das Gebäude weiter nach hinten zu rücken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Datenstand vom 23.06.2017 08:28 Uhr