BA Harrer
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Eingang: 21.02.2017
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- Baubuch-Nr.: 024/2017
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Bauvorhaben: Erweiterung einer best. Biogasanlage (Errichtung eines zus. Container-BHKWs, Neubau zusätzl. Gärrestelagers mit Gasspeicher, Neubau Trocknungsanlage, Erstellung einer Umwallung)
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Bauort: Oberrödel
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Haus-Nr. erteilt:
ja
nein
X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 678
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Gemarkung: Tiefenbach
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Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr
. 6 BauGB
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das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
X nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Der Bauherr möchte die bereits bestehende Biogasanlage erweitern. Es handelt sich hier um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis. Es wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Für die mit Biogas betriebene BHKW-Anlage, welche nach Umsetzung des geplanten Bauvorhabens drei BHKWs umfasst, benötigt der Bauherr eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Diese wird in einem gesonderten TOP behandelt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.06.2017 08:28 Uhr