BA Pauli
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Eingang: 27.02.2017
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- Baubuch-Nr.: 023/2017
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Bauvorhaben: Wohnhausneubau mit Doppelgarage
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Haus-Nr. erteilt:
X ja
nein
nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 69/2
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Bauantrag vollständig ja X nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung- qualifizierter Freiflächengestaltungsplan
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Allg. Wohngebiet ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein (§ 34 Abs. 1 BauGB)
Es liegt eine Satzung vor nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
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Mit der Einbeziehungssatzung Weinsfeld „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ wurde für ortsansässige Bauwillige Baurecht geschaffen. Seitens der Verwaltung besteht somit Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben. Es wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.06.2017 08:28 Uhr