BA Maget


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Eingang:        18.01.2017

Baubuch-Nr.: 10/2017

Bauvorhaben:        Dachgeschossausbau mit neuem Dachstuhl
Bauort:        Burgweg 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        416
Gemarkung:         Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage         sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das besagte Gebäude liegt im Bereich der Innengestaltungssatzung.
Folgende Befreiungen von der Innengestaltungssatzung sind für das Vorhaben notwendig:
-        Laut § 2 der Satzung – Einfügungsgebot
Neue und umzubauende Baukörper, welche das Straßenbild prägen, sind in den überlieferten Proportionen zu errichten bzw. zu erhalten. Um- und Ersatzbauten sind somit städtebaulich verträglich in das Stadtleitbild einzufügen. Gem. § 3 haben sich Neu-, Um- und Ersatzbauten in den Gesamteindruck einzufügen. Durch den Dachgeschossausbau erhöht sich die Höhe des Gebäudes um ca. zwei Meter. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sei dies jedoch städtebaulich verträglich und füge sich noch in die nähere Umgebungsbebauung ein.
-        Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung – Dacheindeckung
Dacheindeckungen von Haupt- und Nebengebäuden sind nur mit naturroten, gebrannten Biberschwanzziegeln mit unbehandelter Oberfläche zulässig. Das Dach soll mit Betondachsteinen gedeckt werden.
-        Nach § 4 Abs. 2 der Satzung – Dachaufbauten / Gauben
Es sind nur Einzelgauben in Form von Schleppgauben, stehenden Gauben mit Satteldach oder abgewalmten Satteldachgauben zulässig. An der östlichen der Seite sind zwei Satteldachgauben geplant, welche die maximale Gesamtbreite der Gauben überschreiten. An der westlichen Seite des Gebäudes ist eine Schleppdachgaube geplant, welche auch die Gesamtbreite überschreitet. Die Gesamtbreite mehrerer Gauben darf die Hälfte der Firstlänge auf einer Dachseite nicht übersteigen.
-        Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung – Dachüberstände
Es sind Dachüberstände an den Traufen mit sichtbaren Sparrenköpfen, sowie größere Ortgangüberstände geplant. Das ist laut Satzung nicht zulässig.
-        Nach § 12 der SatzungTerrassen / Balkone
Es sind Balkone und Loggien, die von der Straßenseite oder von öffentlichen Verkehrsflächen eingesehen werden können unzulässig. Es können Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie nicht an der Straßenseite angebracht sind und nicht störend auf den Gesamteindruck des Straßenbildes wirken. An der südlichen Seite des Gebäudes ist derzeit eine Dachterrasse geplant, die jedoch nicht zur Straßenseite errichtet wird und den Gesamteindruck des Straßenbildes nicht stört.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Befreiungen für die neue Gebäudehöhe und für den Bau der Dachterrasse, sowie die Errichtung der Satteldachgauben zu erteilen. Alle weiteren erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt. Die restlichen beantragen Befreiungen sind satzungskonform auszuführen.

Seitens der Verwaltung wurden nach der Bauausschusssitzung am 13.02.2017 sowohl mit dem Bauherrn als auch mit dem Planer Gespräche geführt. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Planunterlagen entsprechend der Beschlussfassung zu ändern.
Die überarbeitete Planung wurde zwischenzeitlich eingereicht und geprüft. Mit den vorgenommenen Änderungen besteht Einverständnis. Es wird daher vorgeschlagen, die Zustimmung zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen für die Gebäudehöhe, für den Bau der Dachterrasse und die Errichtung der Satteldachgauben werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2017 08:28 Uhr