BA Maget
Daten angezeigt aus Sitzung: 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 13.03.2017 | ö | beschliessend | 3.4 |
Sachverhalt
Eingang: 18.01.2017
Baubuch-Nr.: 10/2017
Neue und umzubauende Baukörper, welche das Straßenbild prägen, sind in den überlieferten Proportionen zu errichten bzw. zu erhalten. Um- und Ersatzbauten sind somit städtebaulich verträglich in das Stadtleitbild einzufügen. Gem. § 3 haben sich Neu-, Um- und Ersatzbauten in den Gesamteindruck einzufügen. Durch den Dachgeschossausbau erhöht sich die Höhe des Gebäudes um ca. zwei Meter. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sei dies jedoch städtebaulich verträglich und füge sich noch in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Dacheindeckungen von Haupt- und Nebengebäuden sind nur mit naturroten, gebrannten Biberschwanzziegeln mit unbehandelter Oberfläche zulässig. Das Dach soll mit Betondachsteinen gedeckt werden.
Es sind nur Einzelgauben in Form von Schleppgauben, stehenden Gauben mit Satteldach oder abgewalmten Satteldachgauben zulässig. An der östlichen der Seite sind zwei Satteldachgauben geplant, welche die maximale Gesamtbreite der Gauben überschreiten. An der westlichen Seite des Gebäudes ist eine Schleppdachgaube geplant, welche auch die Gesamtbreite überschreitet. Die Gesamtbreite mehrerer Gauben darf die Hälfte der Firstlänge auf einer Dachseite nicht übersteigen.
Es sind Dachüberstände an den Traufen mit sichtbaren Sparrenköpfen, sowie größere Ortgangüberstände geplant. Das ist laut Satzung nicht zulässig.
Es sind Balkone und Loggien, die von der Straßenseite oder von öffentlichen Verkehrsflächen eingesehen werden können unzulässig. Es können Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie nicht an der Straßenseite angebracht sind und nicht störend auf den Gesamteindruck des Straßenbildes wirken. An der südlichen Seite des Gebäudes ist derzeit eine Dachterrasse geplant, die jedoch nicht zur Straßenseite errichtet wird und den Gesamteindruck des Straßenbildes nicht stört.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0