BA Hofbeck


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Stadtrates, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Eingang:         07.12.2017

Baubuch-Nr.: 145/2017

Bauvorhaben:        Errichtung eines Nebengebäudes
Bauort:        812/1
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        812/1
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      Hilpoltstein Nr. 19 Eichendorffstraße (1. Änderung)
Gebietsart nach BauNVO
Allg. Wohngebiet (Grünfläche)
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
ja         nein
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB        Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
ja         nein                                 ja         nein
                                            - Traufhöhe 2,47 m (laut. Satzung 2,20 m)
                                                                 - Dachneigung b. Pultdächer 20 Grad (laut Satzung 5 Grad)
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
Die Zufahrt erfolgt über einen privaten Anliegerweg.     
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Am 30.01.2017 fand eine mündliche Verhandlung wegen der Normenkontrollsache Unwirksamkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 (Eichendorffstraße) am Bay. Verwaltungsgericht in München statt. Auf Anraten des Senats soll Herr Hofbeck einen neuen Bauantrag für sein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 20m² als Anbau an das bestehende Gebäude einreichen. Es wurde vor Gericht zugesichert, eventuell notwendige Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich Dachneigung und / oder Traufhöhe zu prüfen.


Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2018 16:23 Uhr