Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eibach - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates, 22.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 65. Sitzung des Stadtrates 22.02.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

In Absprache mit dem LRA Roth, besteht die Möglichkeit mit Hilfe einer Einbeziehungssatzung im Ortsteil Eibach Baurecht für zwei Wohnhäuser zu schaffen (siehe hierzu auch TOP 10.2 der Stadtratssitzung vom 11.01.2018). Diesbezüglich wurden auch bereits Gespräche mit den beiden potentiellen Bauwerbern geführt.

Das in Frage kommende Flurstück -Fl.Nr. 77 der Gemarkung Patersholz- liegt am südwestlichen Ortsrand von Eibach und ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die geplante Einbeziehungssatzung würde nur einen Teilbereich der besagten Fl.Nr. 77 umfassen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eibach zu beschließen. Mit der Erarbeitung der entsprechenden Entwurfsplanung wird das Ingenieurbüro Klos aus Spalt beauftragt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eibach nach § 34 Abs. 4 Nr. 3. Das Ingenieurbüro Klos wird mit der Erstellung der Entwurfsplanung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2018 17:56 Uhr