Antrag des LBV auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Stadtrates, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Landesbund für Vogelschutz beantragt, wie bereits im Jahr 2017, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2017. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.

Im Jahr 2018 besuchen aktuell 3 Kinder den Arche-Noah-Kindergarten, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,29 angehoben werden. Gleichlautenden Anträgen des LBV wurde bereits im Jahr 2007, 2016 und 2017 durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Dem Antrag des Landesbund für Vogelschutz auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 6,29 im Arche-Noah-Kindergarten für das Betreuungsjahr 2018 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2018 16:55 Uhr