Einbeziehungssatzung Eibach - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Stadtrates, 22.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 78. Sitzung des Stadtrates 22.11.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 22.02.2018 für den Ortsteil Eibach die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Durch diese Satzung werden Teilbereiche der Fl.Nr. 77 und 547 der Gemarkung Patersholz in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eibach mit einbezogen.
In der Sitzung am 17.05.2018 wurde die vom Ing.-Büro Klos erarbeitete Entwurfsplanung vorgestellt und für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die Entwurfsplanung mit Begründung lag in der Zeit von 20.06. bis 23.07.2018 öffentlich aus. Die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich beteiligt und erhielten Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Stadtratssitzung am 13.09.2018 zur Kenntnis genommen und beschlussmäßig behandelt. Der gefasste Beschluss beinhaltete eine Änderung des Geltungsbereichs in Richtung Süd-Osten und erforderte sowohl eine erneute öffentliche Auslegung als auch eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Diese erfolgt in der Zeit vom 10.10. bis 12.11.2018.
Da bis dato keine relevanten Stellungnahmen eingegangen sind und anzunehmen ist, dass bis Ende der Frist auch keine mehr eingehen, kann die Einbeziehungssatzung Eibach als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Einbeziehungssatzung Eibach mit Begründung in der vorliegenden Fassung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.01.2019 08:53 Uhr