Aktuelle Kurzinformation über die ILE Jura-Rothsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Stadtrates, 22.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 78. Sitzung des Stadtrates 22.11.2018 ö vorberatend 12
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 02.05.2019 ö 7

Sachverhalt

1. Logo der ILE Jura-Rothsee

2. Jeder Tropfen zählt
Kooperationsvereinbarung am 14.11.2018 in Thalmässing unterschrieben. Kooperationspartner sind die fünf ILE-Gemeinden sowie die Städte Fürth und Erlangen.

Die Automaten werden in Hilpoltstein an den drei Standorten am 03.12.2018 aufgestellt. Zumindest zu Beginn können leere Behältnisse auch im Rathaus und in der Residenz abgeholt werden.

3. Stärkung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Informationsveranstaltung des Amtes für ländliche Entwicklung Mittelfranken, Ansbach, zu obigem Förderprogramm. Es findet im ILE-Gebiet eine zentrale Veranstaltung statt und zwar am 23.01.2019 um 19:00 Uhr in Allersberg, Gilardihaus.

4. Erstellen eines Konzeptes für ein ländliches Kernwegenetz
Im Rahmen der Erstellung des ILE-Konzeptes war das Thema Hauptwirtschaftswegenetz ein wichtiges Thema im Handlungsfeld „Landwirtschaft und Landschaft“. Da die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes mehrerer Monate in Anspruch nimmt und sich auch die Umsetzung über einen sehr langen Zeitraum hinziehen wird, hat sich die ILE-Lenkungsgruppe entschlossen, hier sofort in dieses Thema einzusteigen. Dieses Konzept wird mit 75% bezuschusst, der Anteil der einzelnen Kommunen wird sich auf wenige tausend Euro beschränken. Der Vorteil eines solchen Konzeptes liegt u.a. darin, dass das vorhandene Wegenetz aufgenommen wird und es dann eine grundlegende Bestandsdokumentation gibt. Zudem ist das Konzept Voraussetzung, um bei der später folgenden (baulichen) Umsetzung der Kernwege überhaupt Fördermittel bekommen zu können.

Nicht jeder landwirtschaftliche Weg ist gleichzeitig auch ein sog. Kernweg. Kriterien hierfür sind u.a.:

  • Kernwege machen nicht Halt an Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen
  • Kernwege sind beiderseits an übergeordnete Straßen angebunden
  • Kernwege nutzen vor allem vorhandene Wege- und Straßentrassen
  • Kernwege sind durchgängig befahrbar; Stichwege sind keine Kernwege
  • Als Kernwege kommen einspurige öffentliche Feld- und Waldwege und einspurige Gemeindeverbindungsstraßen in Frage

Zweispurige Gemeindeverbindungsstraßen können Bestandteil des Kernwegenetzkonzeptes sein, sind aber im Rahmen der Ländlichen Entwicklung nicht förderfähig.

Ein Kernweg hat eine übergeordnete Erschließungsfunktion, er verbindet bestehende Hauptachsen. Der Ausbaustandart für Kernwege beinhaltet:

  • 3,5 m breite Fahrbahn
  • Bis 11,5 t Achslast
  • Einseitige Entwässerung
  • Ausreichende Radien
Verkehrsgerechte Einmündungen

Datenstand vom 15.01.2019 08:53 Uhr