AV Kudal
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Eingang:
30.06.2017
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- Baubuch-Nr.:
86/2017
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Bauvorhaben:
Errichtung eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung einschließlich Stellplätzen
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Bauort:
Allersberger Str. 14
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Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 458/12
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Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte AbweichungVorbescheid
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja
nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem X Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
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Die Bauherrin möchte mit diesem Antrag klären, ob einer Bebauung grundsätzlich zugestimmt wird. Es ist beabsichtigt, auf die restliche Grundstücksfläche des o. g. Flurstücks ein Gebäude mit gewerblicher Nutzung zu errichten. Genauere Angaben über die geplante Nutzung wurden auch auf Rücksprache nicht erteilt. Nur so viel, dass es bis dato einen Mietinteressenten gibt. Dieser betreibt einen Steinhandel (Grabsteine, Brunnen etc.).
Weiterhin möchte die Bauherrin geklärt wissen, ob einer Ablösung der Stellplatzpflicht seitens der Stadt grundsätzlich zugestimmt wird? Wie aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht, fehlen ca. 3-4 Stellplätze.
Bei dem besagten Grundstück handelt es sich um eine Innenbereichsgrundstück (§ 34 BauGB). Die vorhandene Bebauung wird derzeit gewerblich genutzt (Blumenladen, Zahnarztpraxis). Grundsätzlich ist gegen eine weitere gewerbliche Bebauung nichts einzuwenden, soweit sie sich im baurechtlichen Rahmen bewegt und sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erweist sich trotzdem als schwierig, da eine konkrete Nutzungsangabe mit Betriebsbeschreibung fehlt. Eine Aussage bzgl. der Stellplatzablöse kann seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht gemacht werden, da auch hier aufgrund der fehlenden Nutzungsangabe die benötigte Anzahl nicht genau ermittelt werden kann.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Bauherrin anzuschreiben und um Konkretisierung des Bauvorhabens gebeten. Falls bis zum Sitzungstermin keine genaueren Angaben vorliegen, muss die Behandlung des Antrags bis nach der Sommerpause vertagt werden.
Mit dem LRA Roth wurde bzgl. der Beurteilung des Bauvorhabens zwischenzeitlich Rücksprache gehalten. Von dort wird unsere Vorgehensweise geteilt.
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Ergänzung der Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben wurde in der Bauausschusssitzung am 17.07.2017 erstmalig behandelt und aufgrund unvollständiger Unterlagen abgelehnt.
Unserer zweifachen Aufforderung die Unterlagen entsprechend zu überarbeiten bzw. zu vervollständigen, kam die Bauherrin nur in sehr geringem Maße bis gar nicht nach.
Nach derzeitigem Sachstand wird seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass auch eine weitere Aufforderung, die Unterlagen entsprechend anzupassen, wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Um im vorliegenden Fall ein Ergebnis herbei zu führen, wurde die weitere Vorgehensweise mit dem LRA Roth besprochen.
Gemäß Absprache können wir die derzeit in der Verwaltung vorliegenden Unterlagen zur abschließenden Bearbeitung an die zuständigen Kollegen dort weiterleiten.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen und die Unterlagen an das LRA Roth zur abschließenden Beurteilung weiterzuleiten.
Ergänzung Sachdarstellung:
Wie aus dem Schreiben vom LRA Roth ersichtlich ist, hätte das gemeindliche Einvernehmen nicht versagt werden dürfen. Die Stadt Hilpoltstein wird aufgefordert, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Die ergänzenden Unterlagen (Pläne, Betriebsbeschreibung) sind beigefügt.
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Ablöse von 5 Stellplätzen wird in der Stadtratssitzung am 07.06.2018 entschieden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
Datenstand vom 27.09.2018 14:19 Uhr