BA Dr. Gruber


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

  1. Eingang:        03.05.2018
  1. Baubuch-Nr.: 051/2018

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung
Bauort:        Lohbachstr. 5
Haus-Nr. erteilt:        X ja          nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        450/60
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja          nein                  formloser Antrag          isolierte Abweichung

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB))
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      

Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X  Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
         sonstige Wasserversorgung          nicht erforderlich

Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
         Kleinkläranlage          sonstige Abwasserbeseitigung          nicht erforderlich

Besagtes Grundstück liegt im Innenbereich und die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Im FNP ist das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen. Aufgrund der örtlich vorherrschenden Gemengelage ist eine eindeutige Zuordnung nach BauNVO jedoch nicht möglich.
Ob durch die geplante Nutzungsänderung unzulässige Beeinträchtigungen des südlich gelegenen Wohnbaugebiet
entstehen können, ist durch die entsprechenden Fachstellen abzuklären.
Das LRA Roth wurde diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Die Auffassung der Verwaltung wird von dort geteilt. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen in Abhängigkeit der Beurteilung durch die entsprechenden Fachbehörden in Aussicht zu stellen.


Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Abhängigkeit der Beurteilung durch die entsprechenden
Fachbehörden in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 27.09.2018 14:19 Uhr