BA Appel
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Eingang: 11.05.2018
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- Baubuch-Nr.: 042/2018
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Bauvorhaben: Wohnhausneubau
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Bauort: Einkehrstr. 6
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Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 32/4
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Gemarkung: Hofstetten
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Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB))
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
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Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich). Bauplanungsrechtlich liegt kein Grund vor, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Lediglich aus gestalterischer Hinsicht auf die verbleibende Doppelhaushälfte wird sowohl seitens des LRA Roth als auch verwaltungsseitig die Empfehlung ausgesprochen, die Planung zu überdenken (angleichen an vorhandenen Bestand).
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, die Planung an den
vorhandenen Bestand anzugleichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2018 14:19 Uhr