Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 30 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Sitzung des Stadtrates, 10.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 80. Sitzung des Stadtrates 10.01.2019 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Wie bereits in der Stadtratssitzung am 04.12.2018 berichtet, hat die Firma Anumar GmbH bei der Stadt Hilpoltstein angefragt, ob sie auf der Fläche der Fl.Nr. 499 (Gemarkung Mörlach) eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten kann. Die Fläche ist in privatem Eigentum, befindet sich westlich von Mörlach im 110-Meter-Bereich an der Autobahn A9 und ist somit förderfähig nach § 37 EEG. In Zusammenhang mit der derzeitigen Verwendung als Ackerfläche ist eine Nutzung der oben genannten Fläche zur Stromerzeugung aus Photovoltaik grundsätzlich zu begrüßen.

Inzwischen wurde ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens eingereicht.

Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB verpflichtet sich der Vorhabenträger (Firma Anumar GmbH) in einem noch abzuschließendem Durchführungsvertrag/Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Hilpoltstein, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist auszuführen.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegekosten von Netzanschlussleitungen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaik Mörlach“ (Fl.Nr. 499). Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinn von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2019 16:00 Uhr