Antrag des Stadtrats Gerhard Schwing auf Niederlegung des Stadtratsmandats


Daten angezeigt aus Sitzung:  83. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Stadtrat Gerhard Schwing hat am 14.02.2019 die Niederlegung seines Stadtratsmandats schriftlich mitgeteilt.

Auszug aus dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG):

Art. 48   Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken
(1) 1Eine in den Gemeinderat oder in den Kreistag gewählte Person kann ihr Amt nicht antreten, ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied oder ein Kreisrat verliert sein Amt
1. bei Verlust der Wählbarkeit,
2. bei Verweigerung der Eidesleistung oder des Ablegens des Gelöbnisses,
3. in den Fällen des Art. 31 Abs. 3 GO oder des Art. 24 Abs. 3 LKrO; das gilt nicht bei der Wahl zum weiteren Bürgermeister oder zum Stellvertreter des Landrats.
2Die gewählte Person kann die Übernahme des Amts ablehnen oder das Amt niederlegen; Art. 19 GO und Art. 13 LKrO finden keine Anwendung. 3In den Fällen der Sätze 1 und 2 rückt ein Listennachfolger nach.
(2) 1Eine zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister gewählte Person kann in den Fällen des Art. 34 Abs. 5 GO ihr Amt nicht antreten. 2In diesem Fall findet eine Neuwahl entsprechend Art. 44 statt.
(3) 1Der Wahlausschuss stellt ein Amtshindernis oder die Ablehnung der Übernahme des Amts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. 2Ist die Amtszeit des Wahlausschusses beendet, stellt der Gemeinderat oder der Kreistag ein Amtshindernis, einen Amtsverlust oder die Niederlegung des Amts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. 3Für den Listennachfolger gilt Art. 47 Abs. 2 entsprechend.

Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 16.03.2014 ist in der Liste der Freien Wähler die mit den meisten Stimmen gewählte Ersatzperson Frau Stefanie Schmauser-Nutz. Frau Schmauser-Nutz hat schriftlich erklärt, dass Sie die Wahl zum Mitglied des Stadtrats annehme und bereit sei, den Eid gemäß Art. 31 Absatz 4 der Gemeindeordnung zu leisten.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die Niederlegung seines Amts als Stadtrat durch Herrn Gerhard Schwing fest. Als Listennachfolgerin rückt Frau Stefanie Schmauser-Nutz in den Stadtrat von Hilpoltstein auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 16:43 Uhr