Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Heuberg Nr.6


Daten angezeigt aus Sitzung:  86. Sitzung des Stadtrates, 16.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 330 in Heuberg hat in der Stadtratsitzung vom 14.03.2019 die Bebaubarkeit abklären lassen. Es existiert eine Skizze des Kreisbaumeisters Möllenkamp aus dem Jahr 2006, wonach auf dem Grundstück fünf Einfamilienhäuser entstehen könnten. Die schallschutztechnische Verträglichkeit hinsichtlich des angrenzenden Sportplatzes wäre noch zu prüfen, um auszuschließen, dass der Sportverein in der Nutzung des Sportgeländes durch die Wohnbebauung behindert oder eingeschränkt wird. Seitens des Grundstückseigentümers ist vorgesehen, die Fläche selbständig zu erschließen und zu verkaufen. Ein Verkauf der Fläche an die Stadt ist seitens des Eigentümers nicht angedacht.

Mit Beschluss vom 14.03.2019 stellte sich die Stadt dem Vorhaben positiv gegenüber. Ein Bauleitplanverfahren sollte eingeleitet werden.

Mit Schreiben vom 30.04.2019 stellte der Grundstückseigentümer den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens. Um das Vorhaben durchführend zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. § 8 Abs. 3 BauGB ermöglicht die parallele Änderung des Flächennutzungsplans mit der Aufstellung des Bebauungsplans (Parallelverfahren).

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i.S.d. § 11 BauGB gesondert geregelt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heuberg Nr. 6“ mit Wohnbebauung i.V.m. einem Durchführungsvertrag i.S.d. § 12 BauGB für den Bereich der Fl.Nr. 330 der Gemarkung Heuberg sowie die Änderung des dazugehörigem Flächennutzungsplans. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2019 11:10 Uhr