Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats


Daten angezeigt aus Sitzung:  87. Sitzung des Stadtrates, 06.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 87. Sitzung des Stadtrates 06.06.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

In § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Hilpoltstein in der Wahlperiode 2014 – 2020, Stand 15.01.2015, ist Stadtrat Gerhard Schwing als weiterer Stellvertreter für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters genannt. Nachdem Herr Schwing von seinem Amt als Stadtrat zurückgetreten ist, kann ein anderes Mitglied des Stadtrats als weiterer Stellvertreter in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.

Die Fraktion der Freien Wähler hat als weiteren Vertreter Stadtrat Michael Greiner vorgeschlagen.

Neue Fassung des § 17 der Geschäftsordnung (3. Änderung):

§ 17
Weitere Bürgermeister, weitere Stellvertreter, Aufgaben

(1) Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung vom zweiten Bürgermeister
und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, vom dritten Bürgermeister vertreten (Art. 39 Abs. 1
Satz 1 GO).

(2) Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters
bestimmt der Stadtrat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter
in folgender Reihenfolge:

von der Fraktion der Freien Wähler:        Stadtrat Michael Greiner
von der SPD–Fraktion:                        Stadtrat Benny Beringer
von der CSU-Fraktion:                        Stadtrat Hans Meier

(3) Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und
geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des ersten Bürgermeisters aus.

(4) 1Ein Fall der Verhinderung liegt vor, wenn die zu vertretende Person aus tatsächlichen
oder rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Abwesenheit, Urlaub, Krankheit, vorläufiger
Dienstenthebung oder persönlicher Beteiligung nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben. 2Ist
die zu vertretende Person bei Abwesenheit gleichwohl dazu in der Lage, die Amtsgeschäfte
auszuüben und bei Bedarf wieder rechtzeitig vor Ort zu sein, liegt ein Fall der Verhinderung
nicht vor.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 3. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats (Änderung eines weiteren Stellvertreters des Bürgermeisters) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 17:42 Uhr