Neuordnung der Wahlwerbung im Stadtgebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
88. Sitzung des Stadtrates, 27.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um die Wahlwerbung vor allgemeinen Wahlen nicht an allen Straßen und Ecken im gesamten Stadtgebiet zuzulassen, sind verschiedene Städte und Gemeinden dazu übergegangen, Wahlplakate auf bestimmte Orte zu begrenzen und dazu geeignete Plakatständer zur Verfügung zu stellen.
Um das Stadtgebiet Hilpoltsteins gleichmäßig mit Werbeanlagen nach dem Vorbild der Stadt Roth auszustatten, müssten ca. 25 Werbeanlagen erstellt und einige Wochen vor der Wahl aufgestellt werden. Gleichzeitig müsste eine Satzung erlassen werden, um die Plakatierung auf die Werbeanlagen zu beschränken.
Die voraussichtlich für den Bau der Anlagen, die Aufstellung, die Reinigung bzw. den Abbau nach der jeweiligen Wahl und die Einlagerung der Materialien voraussichtlich anfallenden Kosten werden bis zur Sitzung nachgereicht.
Beschluss
Für die Einführung und die Errichtung von Plakatierungsmöglichkeiten vor den Wahlen und den Erlass einer entsprechenden Satzung werden die notwendigen Schritte in die Wege geleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2019 11:09 Uhr