Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  95. Sitzung des Stadtrates, 21.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 21.11.2019 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Derzeit stehen die Flurnummern 493/5, 493/6, 496 und 495 (Gemarkung Hilpoltstein) in der Jörg-von-Leonrod-Straße zum Verkauf.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können, sollen die betroffenen Flächen ein Bauleitplanverfahren durchlaufen, mit dem Ziel ein „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.

Dieses soll eine eventuell notwendige Veränderungssperre nach § 14 BauGB rechtfertigen. Somit können Vorhaben nach § 29 BauGB zunächst nicht zugelassen werden und die Stadt kann die Planung für das betroffene Gebiet sichern.

Die o.g. Flächen eignen sich u.a. für ein seit längerer Zeit thematisiertes und gewünschtes Mehrgenerationenhaus. Aufgrund der Größe der Fläche ist auch eine Bebauung unter dem Gesichtspunkt „einkommensorientierter Wohnungsbau“ möglich. Bisher handelt es sich bei der Fläche um brachliegendes Ackerland. Um ein städtebauliches Einfügen zu ermöglich, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Hier sollen die Interessen der einzelnen Anwohner mit dem Interesse der Allgemeinheit gesammelt und gerecht abgewogen werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr.32 „Jörg-von-Leonrod-Straße“ auf den Flurnummern 493/5, 493/6, 496 und 495 (Gemarkung Hilpoltstein) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 08:10 Uhr