Erlass einer Satzung über ein Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  95. Sitzung des Stadtrates, 21.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 21.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Das Anwesen Heidecker Straße 11, ehemalige Autowerkstatt Walter, steht zum Verkauf. Das Anwesen besteht aus folgenden Flächen:

  • Flurnummer 405/36, 496 m² mit Wohnhaus u. Werkstatt
  • Flurnummer 407/117, 117 m², genutzt als Parkplatz
  • Flurnummer 405/144, 40 m², genutzt als Parkplatz

Gemäß § 25 BauGB hat die Stadt die Möglichkeit zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen zu bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes als städtebauliche Maßnahme, würden in der Heidecker Straße vor dem betroffenen Anwesen sowie in Richtung Kreuzung Jahnstraße / Gredinger Straße die Längsparker entfallen. Um die entfallenen Parkplätze zu kompensieren, könnten o.g. Flächen als öffentliche Parkflächen umgenutzt und Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

Damit eine nachhaltige Umsetzung des Radverkehrskonzeptes möglich ist und parallel hierzu die Parkmöglichkeiten für Anwohner, Kunden der umliegenden Geschäfte in der Altstadt sowie Besucher erhalten werden können, sind wichtige städtebauliche Gründe gegeben. Diese rechtfertigen den Ankauf des Anwesens und können kausal einer städtebaulichen Maßnahme (hier dem Radverkehrskonzept) zugeschrieben werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, um das Radverkehrskonzept im Bereich der Heidecker Straße als städtebauliche Maßnahme voranzutreiben. Die entfallenden Längsparker sollen auf den betroffenen Flächen Ersatz finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 08:10 Uhr