Aufstellungsbeschluss 2. Änderung Baugebiet Hilpoltstein Nr.24 Dorotheenhöhe


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Stadtrates, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Im Zuge der fortschreitenden Bebauung im Baugebiet Dorotheenhöhe häufen sich Anfragen zu einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans. Hierbei stehen vor allem Befreiungen von baulichen Festsetzungen im Vordergrund. Auch die Zustimmung des Stadtrats am 07.11.2019 zum Antrag der CSU-Fraktion bzgl. der allgemeinen Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen auf Garagen, Carports und Nebenanlagen erfordert eine Änderung der Festsetzungen.

Durch das Änderungsverfahren dürfen Garagen, Carports und deren Nebengebäude neben einem extensiv begrünten Flachdach auch mit einem reinen Solar-Flachdach oder einem Grün- bzw. Kiesdach mit Solarmodulen erstellt werden. Die maximale Höhe der gesamten baulichen Anlage (Gebäude inklusive Aufbau) darf die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten dürfen nur zur Stromenergiegewinnung dienen.

Weiter sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Anpassung des Geltungsbereiches:
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde eine private Grünfläche im Nordosten des Bebauungsplans fälschlicherweise als öffentliche Grünfläche einbezogen. Diese soll im Zuge der Änderung wieder aus dem Geltungsbereich entfallen.

  • Trennmauern zwischen Reihenhäusern:
Um eine Trennung der Terrassen zu ermöglichen, sollen bauliche Anlagen mit einer Höhe bis 2 Meter sowie einer Tiefe von 3 Meter zugelassen werden. Dabei soll neben Stabgitter-, Drahtgitter- und Holzzäunen auch Betonmauerwerk zugelassen werden.

  • Ergänzung technische Dachaufbauten zu Nr. 8.1.4 der Festsetzungen – Anpassung der Formulierung zur Verdeutlichung (fett Geschriebenes neu):

    „Auf Flachdächern der Hauptgebäude max. Winkel 35°, Abstand zum Dachrand 1 x h der über die Attika auskragenden Teile, max. zusätzliche Höhe 2,0 m. Sonstige techn. Aufbauten sind auf Dächern nicht zulässig.“

Beschluss

Die zweite Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 Dorotheenhöhe soll in den im Sachverhalt dargestellten Punkten geändert werden. Beantragte Solaranlagen auf Carports sollen bis zur Änderung des Bebauungsplans über Befreiungen zugelassen werden. Die Zulässigkeit soll über die Formulierung im Sachverhalt geregelt werden. Das Änderungsverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2020 11:25 Uhr