Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan Lay 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  98. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 98. Sitzung des Stadtrates 30.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Im Ortsteil Lay steht das Grundstück FlNr. 707, Gemarkung Lay, mit ca. 3.888 m² zum Verkauf. Die Fläche wäre für die Ausweisung eines kleinen Baugebietes geeignet.

Zwischenzeitlich hat sich im Bauamt ein privater Investor über die Fläche informiert und wäre an einer Bebauung des Grundstücks im Zuge einer Bauleitplanung interessiert.

Das Konzept sieht eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern mit Grundstücksgrößen zwischen 560 m² und 760 m² vor. Eine lockere Wohnbebauung mit hohem Anteil an Grünflächen steht hierbei im Vordergrund.

Zwischenzeitlich wurden seitens des Antragstellers zwei Bebauungsplanentwurfe entwickelt, welche verschiedene Varianten mit vier bzw. sechs Parzellen aufzeigen. Die erste Variante zeigt eine Bebauung mit vier freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern mit einer Grundfläche von 840 – 990 m². Die zweite Variante ermöglicht sechs freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer Größe von 550 – 670 m².

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach § 8 Abs. 3 BauGB kann parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i.S.d. § 11 BauGB gesondert geregelt. Die wichtigen Details des Vertrags werden in der Stadtratssitzung am 30.01.2020 vorgestellt.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lay 1“ für das Grundstück FlNr. 707, Gemarkung Lay, i.V.m. einem städtebaulichen Vertrag i.S.d. § 11 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Datenstand vom 14.02.2020 08:50 Uhr