Beschluss über die Notunterkunftsgebührensatzung Stadt Hilpoltstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  98. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 98. Sitzung des Stadtrates 30.01.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein unterhält in der Industriestraße in Hilpoltstein zwei Container für Obdachlose. Diese sind jeweils mit einer Nasszelle, Küchenzeile und Stockbett ausgestattet. Sie bieten Platz für insgesamt vier Personen. Die Container wurden im Jahr 2018 angeschafft. Bisher wurde die Unterbringung obdachloser Personen mittels einer privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung geregelt. Die Stadt Hilpoltstein stellt jedoch keine Wohnungen, sondern Notunterkünfte zur Verfügung. Deshalb ist es geboten, eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung zu bevorzugen. Die vorliegende Satzung regelt das Benutzungsverhältnis generell-abstrakt zu den künftigen Nutzern der Notunterkünfte. Die Zuweisung wird durch einen hoheitlichen individuellen Verwaltungsakt begründet und befristet. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessen besteht zudem die Möglichkeit Umsetzungen vorzunehmen, um beispielsweise die Trennung zweier Geschlechter zu gewährleisten. Zudem ermächtigt die Gebührensatzung die Stadt Hilpoltstein für die Nutzung ein Entgelt zu verrechnen. Dies wurde aufgrund der voraussichtlichen Belegungen mit den Kosten der Unterkünfte kostendeckend kalkuliert. In der Regel werden die Kosten der Unterkunft bei vorhandenen Einkommen durch den Nutzer selbst oder durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.

Ergänzung zur Sitzung am 30.01.2020:

Der Tagesordnungspunkt wurde zur Entscheidung in die Sitzung am 30.01.2020 vertagt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Gebührensatzung für die Notunterkünfte der Stadt Hilpoltstein (NotunterkunftsGebS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 08:50 Uhr