Baugebiet Jahrsdorf 2 - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  99. Sitzung des Stadtrates, 13.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Im Zuge der Ausarbeitung der Pläne für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Jahrsdorf 2 wurden zwei weitere Planvarianten zur Erschließung entwickelt. Diese werden in der Sitzung vorgestellt.

Beide Varianten haben dieselbe, angepasste Zufahrt. Bei Variante 3 erfolgt das Wenden von Fahrzeugen über die den Wendehammer mit einem Durchmesser von 16,00 m.
Bei Variante 4 erfolgt das Wenden über einen einseitigen Wendehammer für 3-achsige Müllfahrzeuge gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Aus Sicht des Ingenieurbüros sowie der Verwaltung sollte diese Variante bevorzugt werden.

Durch die zweite Variante würde das nördlich gelagerte Grundstück um 10 m² verkleinert werden, jedoch würde parallel hierzu das südliche Grundstück um 20 m² vergrößert. Auch der Mülltonnensammelplatz im Westen des Bebauungsgebiets würde entfallen können, da die 3-achsigen Müllfahrzeuge einen solchen Wendehammer befahren könnten.
Der Mülltonnensammelplatz für Parzellen 9 und 10 wird jedoch weiterhin benötigt.

Datenstand vom 06.03.2020 08:13 Uhr