Baugebiet Jahrsdorf 2 - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  100. Sitzung des Stadtrates, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 100. Sitzung des Stadtrates 05.03.2020 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge der Ausarbeitung der Pläne für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Jahrsdorf 2 wurden zwei weitere Planvarianten zur Erschließung entwickelt. Diese werden in der Sitzung vorgestellt.

Beide Varianten haben dieselbe, angepasste Zufahrt. Bei Variante 3 erfolgt das Wenden von Fahrzeugen über die den Wendehammer mit einem Durchmesser von 16,00 m.
Bei Variante 4 erfolgt das Wenden über einen einseitigen Wendehammer für 3-achsige Müllfahrzeuge gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Aus Sicht des Ingenieurbüros sowie der Verwaltung sollte diese Variante bevorzugt werden.

Durch die zweite Variante würde das nördlich gelagerte Grundstück um 10 m² verkleinert werden, jedoch würde parallel hierzu das südliche Grundstück um 20 m² vergrößert. Auch der Mülltonnensammelplatz im Westen des Bebauungsgebiets würde entfallen können, da die 3-achsigen Müllfahrzeuge einen solchen Wendehammer befahren könnten.
Der Mülltonnensammelplatz für Parzellen 9 und 10 wird jedoch weiterhin benötigt.


Ergänzung zur Stadtratssitzung am 05.03.2020:

In der Stadtratssitzung am 13.02.2020 hat man sich für die Variante 4 (Anpassung Wendehammer von 16,00 m Durchmesser auf einseitigen Wendehammer für 3-achsige Müllfahrzeuge gemäß RASt 06 mit 17,00 m Durchmesser) ausgesprochen. Weiter wurde ergänzend die Festsetzung einer Zisterne in die Planung aufgenommen, um dem Grundsatzbeschluss „Nachhaltigkeit“ des Stadtrates nachzukommen. Bis zur Sitzung am 05.03.2020 sollten sich Stadtratsmitglieder weitere Gedanken über nachhaltige Festsetzungen machen und diese der Stadtverwaltung zur Prüfung vorlegen. Die Festsetzungen werden in dieser Stadtratssitzung von den Mitgliedern vorgeschlagen und diskutiert.

Weiter wird nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Roth und dem Ingenieurbüro Klos eine zwingende artenschutzrechtliche Prüfung (saP) gefordert. Diese wird durch einen Diplom-Biologen ausgearbeitet und wird den späteren Auslegungsunterlagen beigelegt.
Bis zur endgültigen Ausarbeitung des Gutachtens (zu der auch Ortseinsichten samt Kartierung von Brutvögeln gehören) wird ein Zeitraum bis Anfang Juni 2020 notwendig sein. Anschließend kann mit den ausgearbeiteten Unterlagen die öffentliche Auslegung beginnen.

Datenstand vom 27.04.2020 08:38 Uhr