23. Änderung Flächennutzungsplan (PV-Lampersdorf 1) - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Stadtrates, 14.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt nördlich des Gemeindeteils Riedersdorf, in einem Teilbereich von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung eines Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ durchzuführen.
Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.
Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lampersdorf 1", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen unter anderem über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Flurnummer 272 (Gemarkung Lampersdorf). Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2021 14:58 Uhr