Bebauungsplan Nr. 37 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 05.10.2023 ö beschliessend 5.6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.03.2022 bis 01.04.20232 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 16.03.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. 

Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt. 

Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.04.2023 bis 26.05.2023. 
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West“ als Satzung beschlossen werden. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche Änderung im Rahmen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungstabelle und beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 37 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim-West“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

Datenstand vom 29.11.2023 09:29 Uhr