31. Änderung Flächennutzungsplan (PV Heuberg-Nordost) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 14.10.2021 die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Vorhabens Bebauungsplan Nr. 44 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heuberg-Nordost", welcher im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Gebiet der Änderung umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 444, 424, 415, 413 und 412 der Gemarkung Heuberg.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2022 bis 01.04.2022. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 20.04.2023 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt.
Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.
Die öffentliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 21.07.2023.
Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das Landratsamt Roth gesendet werden.
Datenstand vom 29.11.2023 09:29 Uhr