Bebauungsplan zur Errichtung von Photovoltaikanlagen - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 25.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 25.06.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Durch die entsprechenden Grundstückseigentümer der Flur Nummern 63 (Tfl.), 64 (Tfl.), 76 (Tfl.), 78 (Tfl.), Gemarkung Lay, sowie 342, 345, 349 und 350, Gemarkung Weinsfeld, wurde in Verbindung mit dem Büro Ermisch & Partner Landschaftsplanung (Roth) ein Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage gestellt.

Die entsprechenden Flächen, die einschließlich möglicher Ausgleichsflächen, Eingrünungsmaßnahmen und Abstandsflächen bei einer Nettobauflächen von ca. 9,5 ha einen Bruttoumgriff von ca. 16,8 ha umfassen, sind im Rahmen einer Standortuntersuchung nach den Kriterien des EEG 2014 als grundsätzlich geeignete Flächen beurteilt worden.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flur Nummern 78 Tfl., 76 Tfl., 71 Tfl., 64 Tfl., 63 Tfl., 77 Tfl., 61 Tfl., 55 Tfl., 51 Tfl., 20 Tfl. und 169, Gemarkung Lay, sowie 342, 345, 346, 347, 348, 349 und 350, Gemarkung Weinsfeld (s. Bild unten).

Das Gebiet wird begrenzt durch:
im Norden:        Flur Nr.79 Gmk. Lay (landwirtschaftliche Fläche).
im Osten:        Flur Nr. 78 (Acker), 76 (Acker), 71 (Grünweg), 64 (Acker), 63 (Acker), 77 (Flurweg), 61 (Graben), 55 (Flurweg), 51 (Grünweg), 20 (Kr RH 26), 168 (Flurweg) und 406/1 (Flurweg), alle Gemarkung Lay
im Süden:        Flur Nr. 405 Gmk. Weinsfeld (Grünweg)
im Westen:        Flur Nr. 77 (Flurweg) und 81 (BAB A9), Gemarkung Lay sowie 341 (BAB A9), 343 (Kreisstraße RH 26), 344 (BAB A9) und 350/1 (Graben), Gemarkung Weinsfeld

Abbildung 1: Umgriff des Bebauungsplanes
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt auf Grundlage von §8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren zur 10. Flächennutzungsplanänderung.
Der Stadtrat fasst i.S.d. §2 Abs.1 BauGB den Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay“.

Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags sind Regelungen über die Kostentragung des Planverfahrens zu treffen. Der Stadt Hilpoltstein dürfen aufgrund des Planänderungsverfahrens keine Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für das oben bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan i.S.d. §8 BauGB i.V.m. einem Städtebaulichen Vertrag i.S.d. §11 BauGB aufzustellen. Als Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 26 – "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lay"- soll ein Sondergebiet für die Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2015 17:05 Uhr