Bei der Stadtverwaltung wurde am 24. August 2015 ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung und dazugehörender Begründung eingereicht:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, für die Stadt Hilpoltstein eine Ortsumgehung von der Heidecker Straße bis zur Allersberger Straße im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?
Begründung:
Auf dem Altstadtring Hilpoltsteins fahren gemäß Verkehrszählung 2010 des staatl. Bauamtes täglich ca. 15.000 Fahrzeuge davon ca. 1.000 LKWs.
Mit einer Umgehungsstraße wollen wir:
- die Gesundheitsbelastung der Bürger durch Lärm und Abgase verringern,
- das Verkehrsaufkommen auf dem Altstadtring reduzieren,
- den Schwerlastverkehr des Gewerbegebietes aus der Innenstadt fernhalten,
- die Schulwege für Kinder sicherer gestalten
- die städtebauliche Entwicklung damit fördern,
- den Schleichverkehr durch Wohngebiete und Altstadt verhindern.
Eine leere Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.
Nach Art. 18a GO Bayern hat der Stadtrat innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Das Ergebnis der Prüfung der Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens durch die Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf
? die Fragestellung (Beantwortung mit Ja oder Nein)
? eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
? die erforderliche Begründung
? die Benennung von vertretungsberechtigten Personen
? die Anzahl der benötigten Unterschriften von Gemeindebürgern
wird in der Sitzung erläutert.