Erlass einer Satzung gem. Art. 18 a Abs. 17 S. 1 GO bzgl. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates, 17.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) beinhaltet Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll erachtet, eine Satzung der Stadt Hilpoltstein zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu erlassen. Die Rechtsgrundlage hierzu ergibt sich aus Art. 18a Abs. 17 Satz 1 GO. Der Satzungstext beruht auf einem Satzungsmuster, abgedruckt im Kommentar Cornelius Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, erschienen im Carl Link Kommunalverlag

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Hilpoltstein. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2015 15:51 Uhr