Festlegung des Termins zur Durchführung der Bürgerentscheide


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates, 17.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Nach Art. 18a Abs. 10 Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen.

Ein Bürgerentscheid wäre bei der Feststellung der Zulässigkeit am 17.09.2015 theoretisch in der Zeit von 20.09.2015 bis 13.12.2015 durchzuführen.

Mit den Initiatoren der Bürgerbegehren wurde im Vorfeld ein möglicher Abstimmungstermin besprochen. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen und die Herbstferien wurde für beide Bürgerentscheide Sonntag, der 15. 11 2015, als der geeignetste erachtet.

Beschluss

Der Abstimmungstermin für die beiden für zulässig erklärten Bürgerentscheide zu den Umgehungsstraßen in Hilpoltstein und Meckenhausen/Sindersdorf wird auf Sonntag, den 15. November 2015, festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.10.2015 15:51 Uhr