Bei der Stadtverwaltung wurde am 24. August 2015 ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung und dazugehörender Begründung eingereicht:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt mit dem Ziel, eine Ortsumgehung von Meckenhausen und Sindersdorf im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen?
Begründung:
Meckenhausen hat eine ca. 1,2 km lange unübersichtliche Straßenführung mit einem hohen Anteil an LKW-Durchgangsverkehr.
Mit einer Umgehungsstraße wollen wir:
- eine Reduzierung des Schwerlastverkehrs im Ort erreichen
- verminderte Belastung an Lärm und Abgasen erreichen
- sichere Wege für (Schul)Kinder und ältere Mitbürger fördern
- die Möglichkeit einer positiven Ortsentwicklung schaffen
- eine Autobahnumleitung durch den Ort verhindern
Eine leere Unterschriftenliste ist als Anlage beigefügt.
Nach Art. 18a GO Bayern hat der Stadtrat innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Das Ergebnis der Prüfung der Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens durch die Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf
? die Fragestellung (Beantwortung mit Ja oder Nein)
? eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises
? die erforderliche Begründung
? die Benennung von vertretungsberechtigten Personen
? die Anzahl der benötigten Unterschriften von Gemeindebürgern
wird in der Sitzung erläutert.