Isolierte Befreiung Häring


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Eingang:        17.06.2020

B/aubuch-Nr.: 076/2020

Bauvorhaben:        Errichtung eines Lärmschutzzaunes
Bauort:        Am Falkenhorst 34
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        1053/19
Gemarkung: Hilpoltstein     
Bauantrag vollständig         ja         nein                 formloser Antrag        X isolierte Befreiung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
 Nr. 18 „Am Falkenhorst“         
Gebietsart nach BauNVO
Allg. Wohngebiet

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja         nein                                X ja         nein
                                             - Einfriedung mit 2 m Höhe (lt. BPlan Holzzäune bis 1,20 m oder                                                 Spaliere bis 1,80m zulässig)
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung        X nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung        X nicht erforderlich
Die Antragsteller haben schon mehrfach vorgebracht, dass sie unter der verkehrlichen Situation leiden. Aus verkehrstechnischer Sicht konnte bisher aus Sicht der Antragsteller keine Verbesserung erzielt werden. Deshalb wird nun eine isolierte Befreiung für einen Lärmschutzzaun von 2 Metern Höhe beantragt. Laut Bebauungsplan sind nur Holzzäune bis 1,20 m Höhe oder Spaliere bis 1,80 m Höhe zulässig. Die beantragte Einfriedung würde also in Höhe und Material den Festsetzungen widersprechen. Seitens der Verwaltung besteht die Auffassung, dass der Bereich der Gärten zur Straße hin, wie bisher vorhanden mit Zäunen bis 1,20 Metern Höhe und vereinzelt Spalieren oder Sichtschutzelementen weitestgehend offen gestaltet sein soll. Eine Einhausung des Grundstückes, wie sie bei Erteilung der Befreiung entstehen würde, würde auf den kompletten Straßenzug gesehen sehr drückend wirken. Die Straße ist schon sehr schmal und es wäre zu befürchten, dass weitere Anträge dieser Art folgen könnten, die man dann nicht mehr ablehnen könne. Es wird vorgeschlagen, die isolierte Befreiung nicht zu erteilen.

Beschluss

Die isolierte Befreiung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr