Isolierte Befreiung Häring
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 17.06.2020
|
B/aubuch-Nr.: 076/2020
|
Bauvorhaben: Errichtung eines Lärmschutzzaunes
|
Bauort: Am Falkenhorst 34
|
Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 1053/19
|
|
Bauantrag vollständig ja nein formloser Antrag X isolierte Befreiung
|
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Falkenhorst“
|
Gebietsart nach BauNVO Allg. Wohngebiet
|
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
|
|
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Einfriedung mit 2 m Höhe (lt. BPlan Holzzäune bis 1,20 m oder Spaliere bis 1,80m zulässig)
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung X nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
|
Die Antragsteller haben schon mehrfach vorgebracht, dass sie unter der verkehrlichen Situation leiden. Aus verkehrstechnischer Sicht konnte bisher aus Sicht der Antragsteller keine Verbesserung erzielt werden. Deshalb wird nun eine isolierte Befreiung für einen Lärmschutzzaun von 2 Metern Höhe beantragt. Laut Bebauungsplan sind nur Holzzäune bis 1,20 m Höhe oder Spaliere bis 1,80 m Höhe zulässig. Die beantragte Einfriedung würde also in Höhe und Material den Festsetzungen widersprechen. Seitens der Verwaltung besteht die Auffassung, dass der Bereich der Gärten zur Straße hin, wie bisher vorhanden mit Zäunen bis 1,20 Metern Höhe und vereinzelt Spalieren oder Sichtschutzelementen weitestgehend offen gestaltet sein soll. Eine Einhausung des Grundstückes, wie sie bei Erteilung der Befreiung entstehen würde, würde auf den kompletten Straßenzug gesehen sehr drückend wirken. Die Straße ist schon sehr schmal und es wäre zu befürchten, dass weitere Anträge dieser Art folgen könnten, die man dann nicht mehr ablehnen könne. Es wird vorgeschlagen, die isolierte Befreiung nicht zu erteilen.
|
Beschluss
Die isolierte Befreiung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr