Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Stadtrates, 18.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 25.03.2021 bzw. 16.09.2021, 24.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße-/ Freystädter Straße“ beschlossen.
Zur Absicherung der Planungsziele wurde es erforderlich, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen, um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gegen Veränderungen zu sichern, die der Planung widersprechen.
Die Veränderungssperre hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren und trat nun außer Kraft.
Da die Voraussetzungen für den Erlass aufgrund der andauernden Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes weiterhin fortbestehen, kann eine Veränderungssperre erneut beschlossen werden (§ 17 Abs. 3 BauGB).
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt über die Aufstellung einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 450/31, 454/2, 450/5, 450/40, 454/4, 450/6, 454/7, 454/10, 450/60, 450/61, 454, 450/46, 454/3, 454/6, 454/9, 454/8, 454/5, 534/7, 534/9, 534/6, 534/5, 534/10, 534/11, 534/12, 534/4, 534/3, 534/2, 534/13, 450/50, 535/3, 535/5, 535/6, 535, 539/8, 539/3, 539/6, 539/4, 539/5, 539/7, 539/11, 539/12, 539/9, 539/2, 450/19, 450/41, 450/32, 450/18, 450/16, 450/12, 450/37, 542/2, 450/45, 450/43, 450/11, 450/29, 551/1, 551, 536/1, 536/2, 536, 537, 537/2, 552/2, 552, 537/3, 537/4, 450/4, 537/5, 450/21, 450/22, 450/23, 539/13 Gemarkung Hilpoltstein gem. § 16 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2024 15:29 Uhr