Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
86. Sitzung des Stadtrates, 16.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.
Zunächst ist vorgesehen, die östlichen Flurstücke zu überplanen. Der Flächenumgriff der Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).
Der Umgriff und die Lage des geplanten Wohngebiets ist im Lageplan anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ auf den Flurnummern Fl.Nr. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) der Gemarkung Meckenhausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.02.2025 08:44 Uhr