Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ beschlossen.
Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.
Zunächst ist vorgesehen, die östlichen Flurstücke zu überplanen. Der Flächenumgriff der Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).
Grundlage des Bebauungsplanes war das bereits zuvor erstelle städtebauliche Konzept des Ingenieurbüros Klos aus Spalt. Über das Konzept wurde bereits im Vorfeld im Stadtrat beraten.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.