BA Hofbeck
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Stadtrates, 25.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang:
07.12.2017
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Baubuch-Nr.: 145/2017
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Bauvorhaben: Errichtung eines Nebengebäudes
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Bauort: 812/1
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Haus-Nr. erteilt:
ja
nein
nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 812/1
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig
ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
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Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 19 Eichendorffstraße (1. Änderung)
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Gebietsart nach BauNVO Allg. Wohngebiet (Grünfläche)
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Traufhöhe 2,47 m (laut. Satzung 2,20 m) - Dachneigung b. Pultdächer 20 Grad (laut Satzung 5 Grad)
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
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Die Zufahrt ist gesichert
Die Zufahrt erfolgt über einen privaten Anliegerweg.
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
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Am 30.01.2017 fand eine mündliche Verhandlung wegen der Normenkontrollsache Unwirksamkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 (Eichendorffstraße) am Bay. Verwaltungsgericht in München statt. Auf Anraten des Senats soll Herr Hofbeck einen neuen Bauantrag für sein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 20m² als Anbau an das bestehende Gebäude einreichen. Es wurde vor Gericht zugesichert, eventuell notwendige Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich Dachneigung und / oder Traufhöhe zu prüfen.
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Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2018 16:23 Uhr