Anpassung der Richtlinien zur Vereinsförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Stadtrates, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 81. Sitzung des Stadtrates 07.02.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Es wird vorgeschlagen, die Richtlinien zur Vereinsförderung der Stadt Hilpoltstein wie folgt zu ändern:

  • § 5: Die Förderung der jugendlichen Mitglieder wird von 8 Euro auf 10 Euro pro Jugendlichem angehoben. Der jährliche Höchstbetrag steigt von 20.000 Euro auf 30.000 Euro.

  • § 9: Der Gesamtbetrag der Förderung für die Übungsleiter steigt von 20.000 Euro auf 25.000 Euro.

  • § 12: Der Zuschuss für förderfähige Investitionen der Vereine steigt von 10% auf 15% der förderfähigen Kosten.  

  • § 13: Die Höhe der im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Investitionsförderung wird im Haushaltsplan festgelegt. Es wird empfohlen, den Haushaltsansatz von bisher 20.000 Euro auf 30.000 Euro anzuheben.

Auf die Anlage Vergleich Richtlinien alt und neu wird verwiesen.

Die derzeit noch laufenden Investitionsförderungen der Sportvereine in Meckenhausen und Weinsfeld würden bei einer Zustimmung zur Änderung der Richtlinien nach den neuen Fördersätzen abgerechnet.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung wie im Sachverhalt dargestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2019 14:25 Uhr