Bauleitplanung der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale; Satzung über die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Förmitztalsperre I)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schwarzenbach a.d.Saale) Sitzung des Stadtrates 30.03.2021 ö beschließend 3.3

Beschluss

Vom Planungsbüro IVS bzw. Ingenieurbüro Weber wurde der Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Förmitztalsperre“ einschließlich Begründung gefertigt. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erfolgt am 24.04.2018. Im Rahmen der Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens wurde der Plan mit Beschluss vom 30.03.2021 gebilligt.


Unter Zugrundelegung der vorgenannten Planung wird hiermit die Bebauungsplanaufstellung festgestellt und folgende Satzung beschlossen.


Aufgrund von § 2 Abs. 1 und § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist"; der Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist, erlässt der Stadtrat folgende Satzung.
Satzung
§ 1
Die Aufstellung des Bebauungsplanes, nach der Planung des Planungsbüros IVS bzw. Ingenieurbüro Weber, in der Fassung  vom 30.03.2021 einschließlich Begründung, mit allen darin enthaltenen Zeichnungen, Farben, Schrift und Text enthaltenen Festsetzungen wir hiermit als Satzung beschlossen.

§ 2
Der vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Förmitztalsperre I“ tritt mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.09.2023 12:06 Uhr