Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schwarzenbach a.d.Saale) Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschließend 3.7

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung (BGS-WAS) der Stadt Schwarzenbach a.d. Saale vom 29.11.2001 wie folgt:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale


Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl.
S. 264) BayRS 2024-1-I, erlässt die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale vom 29.11.2001


§ 1 Änderung


§ 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,21 €/m³. Für gewerbliche Betriebe mit einer Wasserabnahme größer 25.000 m³/a, die im Ablauf ihres Produktions- oder Leistungsprozesses wassersparende Vorkehrungen treffen und dadurch ihren Wasserverbrauch nachhaltig senken, soll die Gebühr auf Antrag angemessen ermäßigt werden (Art. 8 Abs.5 Satz 3 KAG). Die Gebührenermäßigung soll angemessen befristet werden. Sie kann auch gewährt werden, wenn die Vorkehrungen bereits vor dem Inkrafttreten dieser Satzung getroffen
worden sind.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.09.2023 11:58 Uhr