Der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung (BGS-WAS) der Stadt Schwarzenbach a.d. Saale vom 29.11.2001 wie folgt:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale
Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl.
S. 264) BayRS 2024-1-I, erlässt die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale vom 29.11.2001
§ 1 Änderung
§ 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,21 €/m³. Für gewerbliche Betriebe mit einer Wasserabnahme größer 25.000 m³/a, die im Ablauf ihres Produktions- oder Leistungsprozesses wassersparende Vorkehrungen treffen und dadurch ihren Wasserverbrauch nachhaltig senken, soll die Gebühr auf Antrag angemessen ermäßigt werden (Art. 8 Abs.5 Satz 3 KAG). Die Gebührenermäßigung soll angemessen befristet werden. Sie kann auch gewährt werden, wenn die Vorkehrungen bereits vor dem Inkrafttreten dieser Satzung getroffen
worden sind.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend am 01.01.2020 in Kraft.