Abhaltung von Sitzungen während der Corona-Pandemie
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 30.11.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Der Stadtrat beschließt, dass die Stadtratsmitglieder auf Grundlage des Art. 47 a GO an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, mittels Ton-Bild-Übertragung in sogenannten Hybridsitzungen teilnehmen können. Der Vorsitzende entscheidet mit der Einladung, ob eine Sitzung als reine Präsenzsitzung oder Hybridsitzung abgehalten wird.
2. An den Hybridsitzungen dürfen maximal die Hälfte der Fraktionsmitglieder in Präsenz teilnehmen, d.h. max. 5 von der CSU-Fraktion, 3 von SPD, 1 von Grüne, 1 von ÜWG/FW.
3. Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der „Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen“.
4. Die Sitzungsteilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung wird ausdrücklich nicht vom Vorliegen weiterer Voraussetzungen abhängig gemacht.
5. Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung.
6. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie hinzugezogenen Fachleuten, Gutachtern usw. wird nach denselben Maßstäben die audiovisuelle Teilnahme an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ermöglicht.
7. Diese Regelung entfällt bei Wegfall des Art. 47a GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.09.2023 12:15 Uhr