Anpassung der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Teil I:
Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Art. 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung-WAS-)

§ 1 Änderung von § 1 Abs. 1

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Stadt Schwarzenbach a. d. Saale betreibt durch die Stadtwerke eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das Gemeindegebiet der Stadt Schwarzenbach a. d. Saale sowie die Ortsteile Mittelschieda und Unterschieda der Stadt Kirchenlamitz.

§ 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 



Teil II:


Auf Grund von Art. 2Abs. 2 Abs. 1 und Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

§ 1 Änderung von § 1

§ 1 der Satzung erhält folgende Fassung

 
„Die Stadtwerke Schwarzenbach a. d. Saale erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das Gemeindegebiet der Stadt Schwar-zenbach a. d. Saale sowie die Ortsteile Mittelschieda und Unterschieda der Stadt Kirchenlamitz einen Beitrag. Herstellungsbeiträge für besagte, bestehende Anwesen sollen jedoch nicht erhoben werden.“
§ 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2023 11:38 Uhr