Neuerlass der Verordnung "Lärmverordnung über die Lärmbekämpfung in der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Bauausschuss (Stadt Schwarzenbach a.d.Saale) | Sitzung des Haupt- und Bauausschusses | 24.05.2022 | nö | vorberatend | 4.2 |
Stadtrat (Stadt Schwarzenbach a.d.Saale) | Sitzung des Stadtrates | 31.05.2022 | ö | beschließend | 5.1 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Verordnung. Sollte die 32. BImSchV 19:00 Uhr nicht vorschreiben, soll in der Verordnung der § 1 Zeitliche Beschränkung von Haus- und Gartenarbeiten Abs. 3 Satz 1 die Beschränkung der Uhrzeit auf 20:00 Uhr belassen werden. § 1 Abs. 3 ist in diesem Fall zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.09.2023 12:03 Uhr