Änderung der Außenbereichssatzung "Winkeln-Ost"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 4

Vorgang

Im Zuge der Prüfung eines Bauwunsches auf einer Teilfläche der Flurstücksnummer 808/3 der Gemarkung Straß hat sich herausgestellt, dass die seit 2010 rechtskräftige Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ -und hier vor allem der Geltungsbereich- nicht mit der aktuellen Rechtsprechung in Einklang ist und daher -zumindest in Teilbereichen- Probleme in der Anwendung bereitet. Die Satzung bzw. insbesondere der Geltungsbereich der Satzung sollte daher aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

Beratung:

GR Wimmer erkundigt sich, ob es wegen der Satzungsänderung Vorgespräche mit dem LRA geben habe, ob das LRA diese Änderung mittragen würde. Bgm. Öttl bestätigt, dass das Vorhaben so abgestimmt wurde und das LRA den eingeschlagenen Weg mitgeht. GR Ramstetter äußert sein Unverständnis und fragt nach dem Auslöser der Satzungsänderung. Nach seinem dafürhalten hätte das angestrebte Bauvorhaben auch in der bestehenden Satzung umgesetzt werden können.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert die notwendigen Änderungen und bittet um Zustimmung zur Satzungsänderung, nur so könne der Bauwunsch umgesetzt werden.

Beschluss

Es wird beschlossen, die Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ in der Entwurfsfassung vom 07.12.2021 gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:47 Uhr