Beschreibung des Vorgangs:
Der Bauherr beantragt die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Jungvieh. Die Erweiterung beinhaltet einen nördlichen Anbau an den bestehenden Milchviehstall mit den Maßen 18,00 Meter x 18,83 Meter und einen Pultdachanbau auf der nordöstlichen Seite des bestehenden Milchviehstalles mit den Maßen 6,40 Meter x 42,33 Meter.
Die Wandhöhe des Anbaus beträgt 4,99 Meter und fügt sich, auch mit der Dachneigung von 20 Grad, an dem bereits bestehenden Milchviehstall an. (Firsthöhe 8,42 m)
Der Pultdachanbau soll eine Dachhöhe von 4,24 Meter bzw. 5,94 Meter erhalten.
Das anfallende Regenwasser der Niederschlagsflächen wird in bestehenden den Teich, der sich auf dem Grundstück befindet, eingeleitet.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist die Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund seiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Der Gemeinde Ainring sind keine nachbarlichen Einwände bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen, die ausreichende Erschließung ist gesichert und die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Jungvieh dient dem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Verwaltung begrüßt das bauliche Vorhaben und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Beratung: