Bezug: Sitzungen des Gemeinderats vom 17.09.2019 und 28.07.2020
Der grundsätzlich gefasste Ausführungsbeschluss für das Projekt „Alte Handwerkskunst erlebbar machen“ im Dorfpark Ainring vom 17.09.2019 wurde mit Beschluss vom 28.07.2020 aufgrund der damaligen unsicheren Auswirkungen der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt, um eine Neubewertung im Jahr 2021 durchführen zu können.
Der seinerzeit beschlossene Projektumfang stellt sich wie folgt dar:
Die vorhandenen Kulissenbauten sollten durch Neubauten in Form eines Mühlengebäudes, eines Bäckereigebäudes und eines „Troadkastens“ ersetzt und teilweise vergrößert werden. Zudem ist eine mobile Bühne vorgesehen, die mittels Segel temporär überdacht werden kann. Hauptzweck der Projektidee ist das Thema „traditionelle Handwerkskunst“ in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu sollen u. a. auch etliche Schau- und Infotafeln angebracht und aufgestellt werden.
Das geplante Gebäude 1 (Droadkasten) umfasst die Lagerung des Landweizen sowie ein Lager für die Bühnenteile.
Gebäude 2 (Bäckerhaus) ist zweigeschossig geplant. Im EG soll die Herstellung von Brot möglich sein. Das OG soll eine Garderobe (Umkleide für Theateraufführungen) und einen Lagerraum enthalten und mit einem Balkon versehen werden.
Gebäude 3 (Mühlengebäude) ist ebenfalls zweigeschossig vorgesehen. Hier sollen im EG die Getreideverarbeitung sowie die Darstellung der ehemaligen Mühlentradition durch Schautafeln erfolgen. Das OG soll als Aufführungsort für Veranstaltungen, Garderobe und Lagerraum dienen.
Die Kostenschätzung des damaligen Planers beläuft sich auf gut 341.000 Euro. Eine LEADER-Förderung mit bis zu 115.734,39 Euro ist bei dieser Projektausführung zugesagt.
Zwischenzeitlich haben sich mehrfach die Ainringer Ortsvereine bzw. die Ainringer Dorffestgemeinschaft an den Bürgermeister gewandt, um ihre Vorstellungen zur künftigen Nutzung des Dorfparks zu deponieren. Herrn Bürgermeister Öttl war wichtig, dabei auch den Kulturverein Ainring als einen der Hauptnutzer des Platzes mit einzubeziehen.
Tenor der Zusammenkünfte war, dass der einmalige Charme des Platzes unbedingt erhalten bleiben müsse und das Gelände und die Gebäude etc. möglichst multifunktional nutzbar gestaltet werden sollten. Auch das Ainringer Dorffest soll an dieser Stelle weiter betrieben werden können und dabei diverse Verbesserungen baulicher Art geschaffen werden (z. B. entsprechend leistungsfähige Stromanschlüsse und Absicherungen, Möglichkeit der hygienegerechten Bewirtung durch Ausschank/Essensausgabe, Wasseranschlüsse, Waschbecken etc.). Die Vorstandschaft des Kulturvereins benötigt die Gebäude grundsätzlich nur als Kulisse. Wichtig wäre die beschlossene mobile Bühne zum Selbstaufbau mit Lagermöglichkeit sowie die zugehörige Segelüberdachung als gewissen Witterungsschutz. Auch wäre eine bessere Beleuchtung der Zuwegung hilfreich. Zuletzt wurden die Themenfelder mit dem Vorsitzenden der Dorffestgemeinschaft Richard Dusch und den beiden damaligen Vorständen des Kulturvereins Hr. Halk und Hr. Köcher Ende Juli d. J. im Rathaus abgestimmt.
Die von den Vereinen angestoßenen Verbesserungen wurden von der Verwaltung aufgegriffen und in einen Variantenvorschlag eingearbeitet, den VA Willberger in der Sitzung erläutert. Dazu könnten die Gebäude wie vorgesehen erneuert werden, wobei die historisch wirkende Außengestaltung wie im Bestand erfolgen soll. Die Innengestaltung würde von dem genehmigten LEADER-Projekt abweichen, weil das beschlossene Projekt mit den Nutzerwünschen nicht konform geht. Die Ausgestaltung der Obergeschosse sowie die nötigen Treppen erscheinen verzichtbar.
Da die beiden Varianten (beschlossenes Projekt Handwerkskunst vs. multifunktionales Nutzerkonzept für Vereine etc.) nur noch äußerlich weitgehend deckungsgleich wären, wurde beim AELF Rosenheim (Förderstelle für LEADER) eine Anfrage gestartet, ob und wie die möglichen Änderungen noch förderfähig wären.
Die Antwort vom 26.08.2021 lautet u.a., dass die „…dargestellte abweichende Nutzung einen weitgehenden Eingriff in die Grundlagen der Bewilligung darstellt. Die Darstellung der alten Handwerkskünste ist ein wesentlicher Bestandteil des Projektes und der damit verbundenen Ziele des Projektes…“. Zum Verfahren von LEADER: „Wie Sie sicher wissen, wird jedes Projekt vor Antragstellung erst im Lenkungsausschuss der LAG bewertet. In die Bewertung fließen alle Projektbestandteile mit ein. Nur ab einer bestimmten Punktezahl kann das Projekt von der LAG zur Förderung freigegeben werden. Anschließend kann dann der Antrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die von Ihnen aufgeführten Umsetzungsänderungen stellen die Punktevergabe und die damit verbundene Freigabe zur Förderung und die Bewilligung, die auf dieser Grundlage erfolgt, in Frage.“ Weiter teilt das AELF mit: „Auf alle Fälle müssen die Änderungen und die Punktevergabe vom Lenkungsausschuss der LAG vor einer Entscheidung der Bewilligungsstelle neu bewertet werden.“.
Vom Gemeinderat ist nun abschließend zu entscheiden, ob das vor zwei Jahren beschlossene Projekt in dieser Form in Angriff genommen werden soll oder die beschriebene abgeänderte Variante im Sinne der Vereine und Hauptnutzer mit der Folge, dass diese Variante höchstwahrscheinlich ohne Förderung ablaufen würde (dadurch aber auch flexibler handhabbar wäre).